Beitragsordnung

Ordentliche Mitglieder

Der jährliche Regel-Mitgliedsbeitrag beträgt 65,- EUR.
Studenten und Rentner zahlen bei Nachweis jedoch jährlich nur 45,- EUR.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird in voller Höhe fällig, gleichviel, wann das Mitglied im Lauf des Kalenderjahres in den Verein eingetreten ist.

Der Mitgliedsbeitrages wird weiter fällig
a) zum Ende des Eintrittsmonats,
b) im übrigen bis zum 31.03. eines jeden Kalenderjahres.

Die Beitragszahlung erfolgt durch für den Verein kostenfreie Einzahlung auf das dem Mitglied mitzuteilende Konto des Vereins. Einzugsermächtigung ist willkommen.

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Sie sind jedoch berechtigt, den Verein durch Zuwendungen zu unterstützen.

Berlin, den 11.01.2001
gezeichnet m. p.

Zu den Ehrenmitgliedern der Gesellschaft zählen unter anderem Altbundespräsident Prof. Dr. Richard von Weizsäcker, der Großmeister André Lilienthal, die Internationalen Großmeister Edith Keller-Herrmann, Wolfgang Unzicker, Lothar Schmid, Wolfgang Uhlmann, Dr. Thomas Thomsen, Dr. Helmut Pfleger, die Eheleute Viktor und Petra Kortschnoi, Artur Jussupow, Dr. Robert Hübner, Vlastimil Hort, Dr. Michael Negele, Paul Werner Wagner sowie Laskers Geburtsstadt Barlinek.