Emanuel Lasker promovierte 1900 an der Philosophischen Fakultät der Universität Erlangen zum Dr. phil. zum Thema „Über Reihen auf der Convergenzgrenze“. Einen Eindruck vom Inhalt der Arbeit geben die folgenden Auszüge aus „Philosophical Transactions“ der Royal Society of London. (1)


Emanuel Lasker und seiner Frau wurde 1938 die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt. (2) Dies geschah auf der Grundlage des § 2 „Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit“ vom 14. Juli 1933 und wurde damit begründet, dass er Jude war und sich in der Sowjetunion deutschfeindlich betätigt habe. (3)
Von der Universität Erlangen wurde daraufhin Lasker der Doktortitel im Jahre 1939 entzogen. Mit Verweis auf seine Ausbürgerung heißt es: „Lasker ist demnach das Tragen eines deutschen akademischen Grades unwürdig“. (4) Die Depromotion war eine gängige Praxis an deutschen Universitäten während der Zeit des Nationalsozialismus.
Nach persönlicher Mitteilung des Archivars der Uni Erlangen finden sich weder in der Promotionsakte (UAE C4/3b Nr. 2313) noch in der Entzugsakte (UAE A1/3a Nr. 946e) Laskers Einträge im Nachgang zum Depromotionsverfahren. In einigen anderen Depromotionsfällen sind Anträge auf Wiederzuerkennung des Titels nach 1945 nachweisbar, freilich nur bei Personen, die -im Gegensatz zu Emanuel Lasker- nach 1945 noch lebten. Im Bereich der Philosophischen Fakultät ist eine Aufarbeitung ähnlich gelagerter Fälle vorgesehen. (Stand Januar 2025)
Die offizielle Wiederzuerkennung des Titels Dr. phil. für Emanuel Lasker steht noch aus.
Rolf-Dietrich Beran,
April 2025
Quellen:
(1) „Philosophical Transactions“, Januar 1901, S. 431-477
(2) Deutscher Reichsanzeiger 08.11.1938, S. 1
(3) zitiert nach: Dreyer/Sieg „Emanuel Lasker“ Philo-Verlag S. 259
(4) Deutscher Reichsanzeiger 14.02.1939, S. 5